25: Digitales Umfeld

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 “Die Rechte der Kinder im Bezug auf das digitale Umfeld” wendet die Konvention auf Produkte, Dienstleistungen, Regulierung und auf das Verhalten von Akteur*innen im Zusammenhang mit dem digitalen Umfeld an. Der Ausschuss beschreibt in dieser Bemerkung sehr genau, welche Pflichten und Anforderungen sich für Beteiligte am digitalen Umfeld ergeben, dass Kinder ein Recht auf kindergerechten Zugang dazu haben, und welche Vorkehrungen Staaten treffen müssen, um diesen Zugang zu verwirklichen und negative Auswirkungen von Kindern abzuwenden.

 

Diese Allgemeine Bemerkung haben wir ins Deutsche übersetzt und unserer Redaktionsgruppe zur Überarbeitung vorgelegt. Diese redigierte Fassung kann hier als barrierefreies pdf heruntergeladen werden.

 

Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.

Skip to content