Leichte Sprache - kinderrechtekommentare

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Erklärung zur Barrierefreiheit

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Es gibt Regeln
das auf der ganzen Welt gelten sollen.
Sehr viele Länder halten sich daran.

Es gibt Regeln
das auf der ganzen Welt gelten sollen.
Sehr viele Länder halten sich daran.
Das ist so ähnlich
wie ein Gesetz.

In dem Gesetz geht es darum
dass Kinder Rechte haben.
Zum Beispiel:

  • Sie dürfen zur Schule gehen.
  • Sie müssen nicht arbeiten.

So ein Gesetz ist schwer zu verstehen.
Eine Gruppe von Fach-Leuten erklärt deshalb
was im Gesetz steht.

Die Gruppe heißt „UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“.
Auch Gerichte halten sich daran
was diese Gruppe sagt.

Die Gruppe schreibt nicht auf Deutsch.
Aber es gibt davon deutsche Übersetzungen.

Diese Übersetzungen finden Sie hier:
www.kinderrechtekommentare.de

Herr Prof. Dr. Lothar Krappmann war in dieser Gruppe.
Er hat etwas über die Seite geschrieben.
Das finden Sie auf der Start-Seite.
Die PDF-Datei ist barrierefrei.

Auf der Start-Seite sind Kästen.
In jedem Kasten geht es um etwas
was diese Gruppe geschrieben hat.

Sie können die Kästen anklicken.
Dann steht da in schwerer Sprache
worum es geht.

Sie können dann entscheiden:

  • Wollen Sie den Text auf der Internet-Seite der Gruppe lesen.
  • Oder wollen Sie die Übersetzung bei uns lesen.

Alle Texte sind in schwerer Sprache.
Sie sehen eine Liste mit Links.
Da können Sie andere Texte von der Gruppe lesen.

Ganz oben sehen Sie „Aktuelles“ und „Über uns“ und „Kontakt“.

Sie können „Aktuelles“ anklicken.
Dann sehen Sie unsere neusten Texte.
Sie können den Maus·zeiger auf „Über uns“ halten.
Dann sehen Sie 3 Links:

  1. Unter „Kooperationspartner“ steht
    mit wem wir zusammen arbeiten.
  2. Unter „Die UN-Kinderrechtskonvention“ stehen Dinge
    zu dem weltweiten Gesetz.
  3. Unter „Allgemeine Bemerkungen“ sehen Sie wieder
    die Kästen mit den Texten.

Unter „Kontakt“ finden Sie die Adressen unserer Partner.

Diese Internet-Seite wird gemacht von:

  • Dem Verein „Bundes·arbeits·gemeinschaft Kommunale Kinder·interessens·vertretungen“
  • Dem „Deutschen Institut für Menschenrechte“

Es gibt Regeln
das auf der ganzen Welt gelten sollen.
Sehr viele Länder halten sich daran.
Das ist so ähnlich
wie ein Gesetz.

In dem Gesetz geht es darum
dass Kinder Rechte haben.
Zum Beispiel:

  • Sie dürfen zur Schule gehen.
  • Sie müssen nicht arbeiten.

So ein Gesetz ist schwer zu verstehen.
Eine Gruppe von Fach-Leuten erklärt deshalb
was im Gesetz steht.

Die Gruppe heißt „UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes“.
Auch Gerichte halten sich daran
was diese Gruppe sagt.

Die Gruppe schreibt nicht auf Deutsch.
Aber es gibt davon deutsche Übersetzungen.

Diese Übersetzungen finden Sie hier:
www.kinderrechtekommentare.de

Herr Prof. Dr. Lothar Krappmann war in dieser Gruppe.
Er hat etwas über die Seite geschrieben.
Das finden Sie auf der Start-Seite.
Die PDF-Datei ist barrierefrei.

Auf der Start-Seite sind Kästen.
In jedem Kasten geht es um etwas
was diese Gruppe geschrieben hat.

Sie können die Kästen anklicken.
Dann steht da in schwerer Sprache
worum es geht.

Sie können dann entscheiden:

  • Wollen Sie den Text auf der Internet-Seite der Gruppe lesen.
  • Oder wollen Sie die Übersetzung bei uns lesen.

Alle Texte sind in schwerer Sprache.
Sie sehen eine Liste mit Links.
Da können Sie andere Texte von der Gruppe lesen.

Ganz oben sehen Sie „Aktuelles“ und „Über uns“ und „Kontakt“.

Sie können „Aktuelles“ anklicken.
Dann sehen Sie unsere neusten Texte.
Sie können den Maus·zeiger auf „Über uns“ halten.
Dann sehen Sie 3 Links:

  1. Unter „Kooperationspartner“ steht
    mit wem wir zusammen arbeiten.
  2. Unter „Die UN-Kinderrechtskonvention“ stehen Dinge
    zu dem weltweiten Gesetz.
  3. Unter „Allgemeine Bemerkungen“ sehen Sie wieder
    die Kästen mit den Texten.

Unter „Kontakt“ finden Sie die Adressen unserer Partner.

Diese Internet-Seite wird gemacht von:

  • Dem Verein „Bundes·arbeits·gemeinschaft Kommunale Kinder·interessens·vertretungen“
  • Dem „Deutschen Institut für Menschenrechte“
Wie Sie diese Seite benutzen

Es gibt mehrere Möglichkeiten
um etwas auf
www.kinderrechtekommentare.de zu finden.

Ganz oben auf der Seite sind Links.
Sie können Links anklicken.
Dann kommen Sie zu einem anderen Teil der Seite.

Da oben sind:

    • „Home“.
      Damit kommen Sie auf die Start-Seite.
      Auf der Start-Seite sehen Sie Kästen.
      Jeder Kasten bringt Sie
      zu einem anderen Text.
    • „Aktuelles“.
      Dann sehen Sie unsere neusten Texte.
    • „Über uns“.
      Wenn Sie es anklicken
      dann sehen Sie 3 Links: 
      1. Unter „Kooperationspartner“ steht
        mit wem wir zusammen arbeiten.
      2. Unter „Die UN-Kinderrechtskonvention“ stehen Dinge
        zu den weltweiten Regeln.
      3. Unter „Allgemeine Bemerkungen“
        wird erklärt welche Texte wir haben.
    • „Kontakt“.
      Da sind die Adressen unserer Partner.
  • Die Lupe.
    Damit können Sie nach etwas suchen.

Die zweite Möglichkeit ist die Start-Seite.
Dahin kommen Sie
wenn Sie ganz oben „home“ anklicken.

Auf der Start-Seite sind Kästen.
Die können Sie anklicken.
So können Sie die Texte zu den Kinder-Rechten lesen.

Deutsche Texte haben eine Flagge im Kasten.

Ganz unten auf der Seite sind
„Impressum“ und „Datenschutz“.Das sind schwere Texte dazu wer wir sindund was wir über Sie wissen.

Ganz rechts auf jeder Seite
ist ein rotes Symbol mit einem Mann.

Wenn Sie darauf klicken, können Sie:

  • Text größer machen.
  • Text kleiner machen.
  • Farben ausschalten.
  • Text-Farben besser lesbar machen.
    (Probieren Sie die Kontrast-Links aus)
  • Bilder verschwinden lassen
  • Links unterstreichen
  • Schrift-Art ändern

„Reset“ macht alles wieder normal.
Auf manchen Seiten gibt es auch „Gebärdensprache“ und „Leichte Sprache“.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Es gibt Gesetze die sagen:
Jeder soll unsere Internet-Seite gut benutzen
können.

Die Kooperationspartner*innen sind bemüht, ihren 
Internetauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 20.11.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.kinderrechtekommentare.de), die entsprechend gültiger Internet-Standards entwickelt wurde.

Folgende Standards wurden beachtet und nach Möglichkeit eingehalten:

die Bedingungen der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0),
die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) der Web Accessibility Initiative (WAI) des W3C,
die Website ist nach W3C Standards entwickelt,
die Seite ist valides CSS,
valider HTML-Code.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die Erklärung in Leichter Sprache sowie die DGS Videos sind zum Launch der Seite leider noch nicht fertig. Sie folgen in Kürze.

Wir versuchen, alle neuen eigenen PDF-Dokumente in barrierefreier Form anzubieten. Das bedeutet, dass Screenreader sie problemlos vorlesen können. Ältere PDFs können wir nicht nachträglich überarbeiten, sie sind meist nicht barrierefrei. Ebenso sind PDFs anderer Anbieter*innen, die wir verlinken, oft nicht barrierefrei. Auf unserer Website verlinkte nicht barrierefreie Dokumente sind in der Regel als solche gekennzeichnet.

Feedback/Kontakt

Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an die folgende Adresse: info@kinderinteressen.de

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