Die UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention gehört zu den internationalen Menschenrechts-Verträgen und wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Seit dem 05.04.1992 gilt die Konvention im Rang eines Bundesgesetzes auch für Deutschland. Außer den USA haben sich alle Staaten der Welt der Konvention angeschlossen. 

Inhalt der Konvention sind Schutz-, Entwicklungs- und Beteiligungsrechte für Menschen bis zum 18. Geburtstag oder zur Volljährigkeit. Das bedeutet, dass sich alle Vertragsstaaten dazu verpflichtet haben, dafür zu sorgen, dass Kinder geschützt und mit allem ausgestattet sind, was sie für ein gutes Aufwachsen benötigen, und dass sie an unserer Gesellschaft beteiligt werden. Der Staat muss die Kinderrechte bekannt machen und die Bestimmungen der Konvention umsetzen. 

Die Kinderrechte sind Menschenrechte, die an die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen angepasst sind. Für alle Menschenrechte und damit auch für Kinderrechte gilt: 

  • Die Menschenrechte sind für alle gleich. Sie stehen allen Menschen gleichermaßen zu und sie schließen Diskriminierung aus. Sie gelten für alle Menschen auf der ganzen Welt.

  • Die Menschenrechte sind unteilbar. Es gibt keine Menschenrechte, die wichtiger sind als andere.
     
  • Die Menschenrechte sind unveräußerlich. Sie können weder erworben oder verdient noch aberkannt, verkauft oder zurückgegeben werden. 

Es gibt viel spannendes Material und Informationen zu den Kinderrechten: 

Zum Beispiel kann unter Kinderrechte (kinderbuero-frankfurt.de) die Broschüre „Kinderrechte leicht erklärt” des Frankfurter Kinderbüros kostenlos heruntergeladen werden. Die Broschüre gibt es für verschiedene Altersgruppen.  

Die wichtigsten Fragen von Erwachsenen und Kindern zu den Kinderrechten sowie die Antworten dazu gibt es unter Kinderrechte: für Kinder. | Stadt Frankfurt am Main und unter Kinderrechte: für Erwachsene. | Stadt Frankfurt am Main. 

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