7: Frühe Kindheit
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 7 „Die Umsetzung der Kinderrechte in der frühen Kindheit“ beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Konvention auf junge Kinder. In vielen Staatenberichten ist dem Ausschuss aufgefallen, dass sehr junge Kinder darin kaum vorkamen – und wenn, dann nur in Statistiken zur Kindersterblichkeit oder Gesundheitsversorgung. Die Konvention wirkt sich aber auch auf das Leben junger Kinder aus. Diese Allgemeine Bemerkung betont, dass auch junge Kinder bereits Träger*innen von Menschenrechten sind.
Zu dieser Bemerkung hat das schweizerische Marie Meierhofer Institut für das Kind eine deutsche Übersetzung anfertigen lassen. Sie kann hier heruntergeladen werden. Das pdf ist nicht barrierefrei.
Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.