24: Jugendgerichtsverfahren
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 24 ersetzt die Allgemeine Bemerkung Nr. 10. Der Ausschuss beschäftigt sich hierin mit den Rechten von Kindern, die mit der Justiz in Berührung kommen. In diesem hochsensiblen Bereich müssen Vertragsstaaten sich darum bemühen, die Kinderrechte auch im Jugendgerichtswesen umzusetzen und zu stärken und die negativen Auswirkungen von Kontakt mit dem Justizsystem in der Kindheit zu schmälern.
Diese Allgemeine Bemerkung haben wir ins Deutsche übersetzt. Sie liegt als Arbeitsfassung vor und kann hier als pdf heruntergeladen werden. Das pdf ist nicht barrierefrei.
Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.