5: Maßnahmen zur Umsetzung

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 5 “Allgemeine Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (Artikel 4, 42 und 44 Abs. 6)“ beschreibt, welche grundlegenden Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention die Vertragsstaaten entwickeln sollen. Diese Staatenpflichten betreffen verschiedene Bereiche, wie beispielsweise die Gesetzgebung in verschiedenen Bereichen. Die Allgemeine Bemerkung beschreibt aber auch Kriterien oder Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung, wie zum Beispiel besondere Forschung, Monitoring, oder die Einbindung verschiedener Sektoren. Diese Allgemeine Bemerkung ist nur eine von mehreren, die der Ausschuss zum Thema der erfolgreichen Umsetzung der Konvention verfasst hat. 

 

Eine deutschsprachige Übersetzung dieser Bemerkung ist im NOMOS-Verlag erschienen. Die Übersetzung ist als E-Book frei zugänglich und kann hier gelesen werden.

 

Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.

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