Die Allgemeinen Bemerkungen oder Kinderrechte-Kommentare

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat seit seiner Einsetzung 1991 25 general comments verfasst. Diese Allgemeinen Bemerkungen oder Kinderrechtekommentare, wie wir sie auf dieser Website auch nennen, sind Erläuterungen zu einzelnen Artikeln der Konvention oder zu bestimmten Lebensbereichen von Kindern – auch solchen, die nicht direkt in der Konvention enthalten sind. Sie sollen den Vertragsstaaten, die der UN-Kinderrechtskonvention beigetreten sind, bei der Umsetzung der Vorgaben aus der Konvention helfen. 

Für general comments gibt es zwei gängige deutsche Begriffe: „Allgemeine Bemerkungen“ und „Kinderrechtekommentare“. Wir haben uns entschieden, beide Begriffe auf dieser Webseite vorzustellen und zu verwenden.

Es ist eine Besonderheit der Kinderrechtekommentare, dass sie in partizipativen Prozessen des UN-Ausschusses mit Interessensvertreter*innen aus unterschiedlichen regionalen, kulturellen und religiösen Zusammenhängen – also auch mit Kindern und Jugendlichen selbst – sowie mit Nichtregierungsorganisationen erarbeitet wurden. 

Lothar Krappmann über die Allgemeinen Bemerkungen

Prof. Dr. Lothar Krappmann war bis 2011 Mitglied des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. In diesem Beitrag für kinderrechtekommentare.de nimmt er unsere Besucher*innen mit in die Geschichte, die Systematik und die Bedeutung der Allgemeinen Bemerkungen.

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