19: Öff. Haushaltsplanung

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 19 “Öffentliche Haushaltsplanung für die Verwirklichung von Kinderrechten” geht auf die Bestimmungen des Art. 4 der Konvention ein und beschäftigt sich damit, welche Rolle der öffentlichen Haushaltsplanung bei der Umsetzung der Konvention zukommt. Der Ausschuss stellt fest, dass die Haushaltsplanung ein Instrument zur Umsetzung ist und dass den Vertragsstaaten und ihren Organen die Pflicht zukommt, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. 

 

Diese Allgemeine Bemerkung haben wir ins Deutsche übersetzt. Sie liegt als Arbeitsfassung vor und kann hier als pdf heruntergeladen werden. Das pdf ist nicht barrierefrei.

 

Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.

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