20: Jugend
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 20 “Kinderrechte in der Jugend” wendet die Konvention auf die Rechte der Kinder in der Altersgruppe 10-18 Jahre an. Die Bemerkung beschäftigt sich damit, ähnlich wie die Allgemeine Bemerkung Nr. 4, mit der Übergangsphase zwischen Kindheit und Erwachsenenalter. Diese Bemerkung hat jedoch einen breiteren Fokus und beschreibt die Bedeutsamkeit der zentralen Inhalte der Konvention für diese besondere Lebensphase sowie die Maßnahmen, die notwendig sind, um der Würde und zunehmenden Autonomie von Jugendlichen gerecht zu werden.
Zu dieser Bemerkung hat das Deutsche Institut für Menschenrechte eine Zusammenfassung geschrieben. Sie kann hier heruntergeladen werden.
Diese Allgemeine Bemerkung haben wir ins Deutsche übersetzt. Sie liegt als Arbeitsfassung vor und kann hier als pdf heruntergeladen werden. Das pdf ist nicht barrierefrei.
Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.