3: HIV/AIDS
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 3 „HIV/AIDS und die Rechte von Kindern“ wendet die Kinderrechte auf die HIV/AIDS-Epidemie an. Während man zu Beginn der Epidemie in den 1980er Jahren glaubte, dass vor allem Erwachsene von HIV/AIDS betroffen seien, weiß man mittlerweile, dass Kinder besonders gefährdet sind: Sie können sich nicht nur anstecken, z.B. bereits bei der Geburt, sondern sie sind auch eine besonders verletzliche Gruppe. Der Ausschuss hat in dieser Allgemeinen Bemerkung deshalb dargelegt, welche Rolle die Kinderrechte bei der Eindämmung der Epidemie, der Gesundheitsfürsorge für Betroffene und der Prävention spielen sollen.
Eine deutschsprachige Übersetzung dieser Bemerkung ist im NOMOS-Verlag erschienen. Die Übersetzung ist als E-Book frei zugänglich und kann hier gelesen werden.
Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.