9: Kinder mit Beeinträchtigungen

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 9 “Die Rechte von Kindern mit Beeinträchtigungen” beschreibt der Ausschuss, welche besonderen Pflichten und Anforderungen sich für Staaten und andere Handelnde ergeben, um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen. Der Ausschuss betont, dass Kinder mit Beeinträchtigungen regelmäßig von Diskriminierung betroffen sind, ihnen gleiche Zugänge erschwert oder sogar verwehrt werden und ihre Gesundheitsfürsorge oft nicht gewährleistet wird. Der Ausschuss nimmt die Vertragsstaaten in die Verantwortung, Maßnahmen zu ergreifen, die diese Diskriminierungen abbauen, Barrierefreiheit herstellen und ein inklusives Umfeld zu fördern.

 

Diese Bemerkung wurde vom Sprachendienst der UN ins Deutsche übersetzt. Sie kann hier heruntergeladen werden.

 

Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.

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