16: Staatenpflichten/Wirtschaftssektor

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 16 trägt den Titel “Über die Pflichten des Staates betreffend die Auswirkungen des Wirtschaftssektors auf die Rechte des Kindes”. Der Ausschuss setzt hierin die Inhalte der Konvention in den Zusammenhang mit Wirtschaft. Der Ausschuss zeigt auf, in welchen Bereichen und auf welche Weisen wirtschaftliche Tätigkeit die Rechte des Kindes berühren kann. Der Ausschuss beschreibt die Pflichten und Aufgaben der Vertragsstaaten, die sicherstellen sollen, dass diese Rechte durch den Wirtschaftssektor nicht eingeschränkt oder verletzt werden. 

 

Diese Allgemeine Bemerkung haben wir ins Deutsche übersetzt. Sie liegt als Arbeitsfassung vor und kann hier als pdf heruntergeladen werden. Das pdf ist nicht barrierefrei.

 

Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.

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