17: Freizeit und Spiel

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 17 “Das Recht des Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel, aktive Erholung sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben” beschäftigt sich mit Art. 31 der Konvention. Dieser Artikel bestimmt, dass Kinder ein Recht auf freie Zeit haben und diese gestalten dürfen. Er erkennt außerdem an, wie wichtig Spiel und Zugang zu Kunst und Kultur für die kindliche Entwicklung und das kindliche Wohlergehen sind. Der Ausschuss erläutert die Hintergründe des Artikels und geht darauf ein, wie dieses Recht in und durch die Vertragsstaaten umgesetzt werden kann.

 

Diese Allgemeine Bemerkung haben wir ins Deutsche übersetzt und unserer Redaktionsgruppe zur Überarbeitung vorgelegt. Die redigierte Fassung kann hier als barrierefreies pdf heruntergeladen werden.

 

Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.

Skip to content