21: Straßenkinder

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 21 wendet die Vorschriften der Konvention auf die besondere Situation von Kindern an, die keine feste Wohnung haben. Der Ausschuss beschreibt die verschiedenen Weisen, wie diese spezielle Lebenssituation die Rechte von Kindern einschränken und verletzen kann. Der Ausschuss erläutert dann, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten ergreifen müssen, um Obdachlosigkeit zu verhindern, den Weg daraus zu erleichtern, und die Rechte von wohnungslosen Kindern trotz dieser Situation sicherzustellen.

 

Diese Allgemeine Bemerkung haben wir ins Deutsche übersetzt. Sie liegt als Arbeitsfassung vor und kann hier als pdf heruntergeladen werden. Das pdf ist nicht barrierefrei.

 

Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.

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