22: Internationale Migration

Bei dieser Allgemeinen Bemerkung handelt es sich um eine gemeinsame Veröffentlichung des Ausschusses für die Rechte des Kindes und des Ausschusses für die Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Die Allgemeine Bemerkung beschäftigt sich mit den “allgemeinen Grundsätzen betreffend die Menschenrechte von Kindern im Rahmen internationaler Migration”. Beide Ausschüsse stellen darin fest, dass Kinder im Kontext internationaler Migration zweifach verletzlich sind: als Kinder sowie als von Migration betroffene Kinder. In der Allgemeinen Bemerkung verknüpfen die Ausschüsse die Bestimmungen der beiden Konventionen und setzen die Konvention über die Rechte des Kindes in den besonderen Zusammenhang der Situation von Wanderarbeitnehmer*innen und ihrer Familien. Diese Allgemeine Bemerkung sollte am besten gemeinsam mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 23 gelesen werden, in der die Pflichten von Herkunfts-, Transit-, Ziel- und Rückkehrländern beleuchtet werden. 

 

Diese Allgemeine Bemerkung haben wir ins Deutsche übersetzt. Sie liegt als Arbeitsfassung vor und kann hier als pdf heruntergeladen werden. Das pdf ist nicht barrierefrei.

 

Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.

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