Bei dieser Allgemeinen Bemerkung handelt es sich um eine gemeinsame Veröffentlichung des Ausschusses für die Rechte des Kindes und des Ausschusses für die Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Die Allgemeine Bemerkung beschäftigt sich mit den “allgemeinen Grundsätzen betreffend die Menschenrechte von Kindern im Rahmen internationaler Migration”. Beide Ausschüsse stellen darin fest, dass Kinder im Kontext internationaler Migration zweifach verletzlich sind: als Kinder sowie als von Migration betroffene Kinder. In der Allgemeinen Bemerkung verknüpfen die Ausschüsse die Bestimmungen der beiden Konventionen und setzen die Konvention über die Rechte des Kindes in den besonderen Zusammenhang der Situation von Wanderarbeitnehmer*innen und ihrer Familien. Diese Allgemeine Bemerkung sollte am besten gemeinsam mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 23 gelesen werden, in der die Pflichten von Herkunfts-, Transit-, Ziel- und Rückkehrländern beleuchtet werden.
Diese Allgemeine Bemerkung haben wir ins Deutsche übersetzt. Sie liegt als Arbeitsfassung vor und kann hier als pdf heruntergeladen werden. Das pdf ist nicht barrierefrei.
Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.
22: Internationale Migration
Bei dieser Allgemeinen Bemerkung handelt es sich um eine gemeinsame Veröffentlichung des Ausschusses für die Rechte des Kindes und des Ausschusses für die Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Die Allgemeine Bemerkung beschäftigt sich mit den “allgemeinen Grundsätzen betreffend die Menschenrechte von Kindern im Rahmen internationaler Migration”. Beide Ausschüsse stellen darin fest, dass Kinder im Kontext internationaler Migration zweifach verletzlich sind: als Kinder sowie als von Migration betroffene Kinder. In der Allgemeinen Bemerkung verknüpfen die Ausschüsse die Bestimmungen der beiden Konventionen und setzen die Konvention über die Rechte des Kindes in den besonderen Zusammenhang der Situation von Wanderarbeitnehmer*innen und ihrer Familien. Diese Allgemeine Bemerkung sollte am besten gemeinsam mit der Allgemeinen Bemerkung Nr. 23 gelesen werden, in der die Pflichten von Herkunfts-, Transit-, Ziel- und Rückkehrländern beleuchtet werden.
Allgemeine Bemerkungen
1: Ziele der Bildung
10. Dezember 20242: Menschenrechtsinstitutionen
21. Dezember 20243: HIV/AIDS
21. Dezember 20244: Gesundheit/Entwicklung in der Jugend
21. Dezember 20245: Maßnahmen zur Umsetzung
21. Dezember 20246: Unbegleitete Kinder
21. Dezember 20247: Frühe Kindheit
21. Dezember 20248: Grausame Strafen
21. Dezember 20249: Kinder mit Beeinträchtigungen
21. Dezember 202410: Jugendgerichtsverfahren
21. Dezember 202411: Indigene Kinder
15. Dezember 202412: Recht auf Gehör
15. Dezember 202413: Schutz vor Gewalt
15. Dezember 202414: Vorrang des Kindeswohls
15. Dezember 202415: Bestmögliche Gesundheit
15. Dezember 202416: Staatenpflichten/Wirtschaftssektor
15. Dezember 202417: Freizeit und Spiel
15. Dezember 202418: Schädliche Praktiken/Bräuche
15. Dezember 202419: Öff. Haushaltsplanung
15. Dezember 202420: Jugend
15. Dezember 202421: Straßenkinder
10. Dezember 202422: Internationale Migration
10. Dezember 202423: Staatenpflichten/int. Migration
10. Dezember 202424: Jugendgerichtsverfahren
10. Dezember 202425: Digitales Umfeld
10. Dezember 202426: Umweltschutz und Klimawandel
10. Dezember 2024