Die UN-Kinderrechtskonvention - kinderrechtekommentare

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Die UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention gehört zu den internationalen Menschenrechts-Verträgen und wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Seit dem 05.04.1992 gilt die Konvention im Rang eines Bundesgesetzes auch für Deutschland. Außer den USA haben sich alle Staaten der Welt der Konvention angeschlossen.
Inhalt der Konvention sind Schutz-, Entwicklungs- und Beteiligungsrechte für Menschen bis zum 18. Geburtstag oder zur Volljährigkeit. Das bedeutet, dass sich alle Vertragsstaaten dazu verpflichtet haben, dafür zu sorgen, dass Kinder geschützt und mit allem ausgestattet sind, was sie für ein gutes Aufwachsen benötigen, und dass sie an unserer Gesellschaft beteiligt werden. Der Staat muss die Kinderrechte bekannt machen und die Bestimmungen der Konvention umsetzen.
Die Kinderrechte sind Menschenrechte, die an die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen angepasst sind. Für alle Menschenrechte und damit auch für Kinderrechte gilt:

  • Die Menschenrechte sind für alle gleich. Sie stehen allen Menschen gleichermaßen zu und sie schließen Diskriminierung aus. Sie gelten für alle Menschen auf der ganzen Welt.
  • Die Menschenrechte sind unteilbar. Es gibt keine Menschenrechte, die wichtiger sind als andere.
  • Die Menschenrechte sind unveräußerlich. Sie können weder erworben oder verdient noch aberkannt, verkauft oder zurückgegeben werden.

Es gibt viel spannendes Material und Informationen zu den Kinderrechten:

Zum Beispiel kann unter Kinderrechte (kinderbuero-frankfurt.de) die Broschüre „Kinderrechte leicht erklärt” des Frankfurter Kinderbüros kostenlos heruntergeladen werden. Die Broschüre gibt es für verschiedene Altersgruppen.  

Die wichtigsten Fragen von Erwachsenen und Kindern zu den Kinderrechten sowie die Antworten dazu gibt es unter Kinderrechte: für Kinder. | Stadt Frankfurt am Main und unter Kinderrechte: für Erwachsene. | Stadt Frankfurt am Main. 

Die Allgemeinen Bemerkungen (engl.: general comments) sind Erläuterungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Sie haben den Charakter von Rechtsgutachten und dienen der Auslegung und Interpretation der Kinderrechtskonvention. Auch die Ausschüsse der anderen Menschenrechtskonventionen veröffentlichen solche Allgemeinen Bemerkungen. Die Allgemeinen Bemerkungen sind damit wichtige, verbindliche Dokumente, die allen Beteiligten ein besseres Verständnis der Konventionen ermöglichen.

Diese Dokumente sind für die Umsetzung der Kinderrechtskonvention zentral. Sie sollen nicht nur für die Politik handlungsleitend sein, sondern sind auch gute Arbeitshilfen für Personen und Organisationen, die mit der Umsetzung der Konvention befasst sind. Dieses Projekt soll sicherstellen, dass alle Allgemeinen Bemerkungen in deutscher Sprache verfügbar und frei zugänglich sind.

Von einigen Allgemeinen Bemerkungen existierten zu Beginn der Projektarbeit bereits deutschsprachige Übersetzungen. Einige Herausgeber*innen dieser Übersetzungen haben uns ihre Verlinkung und Bearbeitung erlaubt. Hierfür bedanken wir uns herzlich bei:

Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.
Kinderanwaltschaft Schweiz
Kinderschutz Schweiz
Marie Meierhofer Institut für das Kind

Viele andere Allgemeine Bemerkungen lässt das Frankfurter Kinderbüro in Zusammenarbeit mit der BAG Kinderinteressen e.V. übersetzen. Hierfür bedanken wir uns herzlich beim Frankfurter Kinderbüro.

Diese Übersetzungen nennen wir Arbeitsfassungen. Sie sind sprachlich einwandfreie, qualitativ hochwertige Übersetzungen. Oft geht es bei Übersetzungen von Dokumenten der UN-Menschenrechts-Ausschüsse aber um kleinste Details. Uns ist es wichtig, dass alle Übersetzungen dem englischen Original so nah wie möglich sind, die Fachbegriffe richtig angewendet, der Sprachgebrauch der UN-Organe und andere Berührungspunkte berücksichtigt werden. Dabei hilft uns eine Redaktionsgruppe, die die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention organisiert. Diese Redaktionsgruppe besteht aus Expert*innen aus verschiedenen Institutionen der Zivilgesellschaft und aus staatlichen Stellen. Sie überarbeitet die Arbeitsfassungen mit Blick auf alle Details, die über eine reine Übersetzung hinausgehen. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen gegenwärtigen und zukünftigen Mitgliedern der Redaktionsgruppe herzlich bedanken.

Auf dieser Homepage findet sich immer die aktuellste deutsche Fassung. Hat eine Arbeitsfassung die Redaktionsgruppe durchlaufen, ersetzen wir die Arbeitsfassung durch die redigierte Fassung. Um welche Fassung es sich jeweils handelt, erkennen Sie auf den Deckblättern.

Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns umsehen und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit mit den Übersetzungen.

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