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2: Menschenrechtsinstitutionen

21. Dezember 2024 kinderrechte_K Comments Off

Die Allgemeine Bemerkung Nr. 2 “Die Rolle von unabhängigen nationalen Menschenrechtsinstitutionen bei der Förderung und dem Schutz der Rechte des Kindes “ aus dem Jahr 2002 beschäftigt sich mit der Rolle, die unabhängige nationale Menschenrechtsinstitutionen für den Schutz und die Umsetzung der Kinderrechte spielen. Der Ausschuss legt außerdem die Verantwortlichkeit der Vertragsstaaten dar, diese Rolle von Menschenrechtsinstitutionen zu ermöglichen.
Eine deutschsprachige Übersetzung dieser Bemerkung ist im NOMOS-Verlag erschienen. Die Übersetzung ist als E-Book frei zugänglich und kann hier gelesen werden.

 

Die Allgemeine Bemerkung wurde vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in den Sprachen Englisch, Französisch, Spanisch, Arabisch, Russisch und Chinesisch veröffentlicht. Sie kann hier heruntergeladen werden.

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