In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 11 “Indigene Kinder und ihre Rechte nach dem Übereinkommen” geht der Ausschuss auf die Lebenssituationen indigener Kinder und ihrer Familien ein. In vielen Gesellschaften sind indigene Kinder häufiger
In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 11 “Indigene Kinder und ihre Rechte nach dem Übereinkommen” geht der Ausschuss auf die Lebenssituationen indigener Kinder und ihrer Familien ein. In vielen Gesellschaften sind indigene Kinder häufiger
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 12 “Das Recht des Kindes auf Gehör, Art. 12” erläutert die Inhalte und die Bedeutung des Artikels 12 der Konvention. Dieser Artikel ist eine der zentralen Bestimmungen der Konvention.
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 13 “Das Recht des Kindes auf Schutz vor allen Formen der Gewalt” dient der Auslegung und Erläuterung von Art. 19 der Konvention. In dieser Bemerkung stellt der Ausschuss fest,
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 14 “Recht des Kindes auf Berücksichtigung seines Wohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt” dient der Auslegung des Art. 3 Absatz 1 der Konvention. Auch dieser Artikel ist eine der zentralen
In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 15 “Über das Recht des Kindes auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit” erläutert der Ausschuss den Inhalt und die Bedeutung des Art. 24 der Konvention. Artikel 24 sichert
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 16 trägt den Titel “Über die Pflichten des Staates betreffend die Auswirkungen des Wirtschaftssektors auf die Rechte des Kindes”. Der Ausschuss setzt hierin die Inhalte der Konvention in den
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 17 “Das Recht des Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel, aktive Erholung sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben” beschäftigt sich mit Art. 31 der Konvention. Dieser Artikel bestimmt,
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 18 “Kinderrechte und die Beseitigung schädlicher Praktiken” ist eine gemeinsame Veröffentlichung des Ausschusses für die Rechte des Kindes und des Ausschusses für die Rechte der Frau. Die Allgemeine Bemerkung
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 19 “Öffentliche Haushaltsplanung für die Verwirklichung von Kinderrechten” geht auf die Bestimmungen des Art. 4 der Konvention ein und beschäftigt sich damit, welche Rolle der öffentlichen Haushaltsplanung bei der
´Die Allgemeine Bemerkung Nr. 20 “Kinderrechte in der Jugend” wendet die Konvention auf die Rechte der Kinder in der Altersgruppe 10-18 Jahre an. Die Bemerkung beschäftigt sich damit, ähnlich wie die Allgemeine Bemerkung