Die Kooperationspartner*innen

Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen
Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene e.V. 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Kinderinteressen e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Seine Mitglieder sind Mitarbeitende und Repräsentant*innen kommunaler Kinderinteressenvertretungen aus ganz Deutschland. Der Verein verfolgt das Ziel, Kinderinteressen und Kinderrechte auf der kommunalen Ebene zu stärken, die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen und die Rahmen- und Arbeitsbedingungen von Kinderinteressenvertretungen in den Kommunen zu verbessern. 

Zur Webseite der BAG Kinderinteressen e.V.: kinderinteressen.de

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In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands setzen sich Kinderinteressenvertretungen für die Verwirklichung der Kinderrechte und für eine kinder- und jugendgerechte Stadtentwicklung ein.  

 Der „Nationale Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010“ (NAP) hat fünf Jahre lang zahlreiche Impulse gesetzt und die kinderpolitische Arbeit vor Ort inspiriert. Jetzt gilt es, auf kommunaler und bundesweiter Ebene einige der Ziele, Projekte und Ideen für kindergerechte und kinderfreundliche Kommunen weiter zu verfolgen und zu konkretisieren. Deshalb wurde im Dezember 2010 in Berlin die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen gegründet. 

 Gemeinsam ist allen Mitgliedern, dass sie  

  • Querschnittsaufgaben wahrnehmen, 
  • Partizipation als Grundprinzip und Haltung ihrer Arbeit verankert haben, 
  • als Bindeglieder zwischen Kindern und Jugendlichen, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit fungieren, 
  • ein breites und vielschichtiges Wissen um innovative und anregende Kinderinteressenvertretung mitbringen, 
  • vor Ort manchmal keine ganz einfachen Rahmen- und Arbeitsbedingungen vorfinden.  

Auf der Mitgliederversammlung im Juni 2016 in Mannheim wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene als Verein gegründet. 

Als eingetragener Verein kann sich die BAG Kinderinteressen e.V. nun noch konsequenter für ihre Ziele einsetzen und die Mitglieder in ihrer Arbeit unterstützen. 

Die Mitglieder der BAG arbeiten ehrenamtlich, der Verein bezieht keine Förderung. Die BAG Kinderinteressen e.V. ist Mitglied der National Coalition Deutschland. 

Zur Webseite der BAG Kinderinteressen e.V.: kinderinteressen.de

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Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte 

Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und ihre Zusatzprotokolle ratifiziert und sich damit zur Einhaltung der Kinderrechte verpflichtet. Das Deutsche Institut für Menschenrechte als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands beobachtet und bewertet die Umsetzung der UN-KRK in Deutschland und hat hierfür 2015 die Monitoring-Stelle UN-KRK eingerichtet – gefördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes über das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 Zur Website der Monitoring-Stelle UN-KRK:  

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/ (Deutsch) 
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/en/national-crc-monitoring-mechanism/ (Englisch) 

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Die Monitoring-Stelle trägt dazu bei, die Kinderrechte bekannter zu machen. Wenn nötig erinnert sie Personen und Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, an die Einhaltung der Konvention. Sie berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der UN-Konvention und setzt sich für eine kinderrechtsbasierte Forschung ein. Die Monitoring-Stelle tauscht sich mit Nationalen Menschenrechtsinstitutionen anderer Länder aus und informiert den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes über die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Sie arbeitet eng mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, staatlichen Stellen und Forschungsinstituten zusammen und nicht zuletzt auch mit Kindern- und Jugendlichen direkt. Weitere Informationen zur Arbeit der Monitoring-Stelle UN-KRK sind hier abrufbar:  

 Zur Website der Monitoring-Stelle UN-KRK:  

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/ (Deutsch) 
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/en/national-crc-monitoring-mechanism/ (Englisch) 

 Kurzfilm „Was macht die Monitoring-Stelle“: 

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/v/322/ (Deutsch) 

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/en/v/384/ (Englisch)  

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