Die Allgemeine Bemerkung Nr. 21 wendet die Vorschriften der Konvention auf die besondere Situation von Kindern an, die keine feste Wohnung haben. Der Ausschuss beschreibt die verschiedenen Weisen, wie diese spezielle Lebenssituation die
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 21 wendet die Vorschriften der Konvention auf die besondere Situation von Kindern an, die keine feste Wohnung haben. Der Ausschuss beschreibt die verschiedenen Weisen, wie diese spezielle Lebenssituation die
Bei dieser Allgemeinen Bemerkung handelt es sich um eine gemeinsame Veröffentlichung des Ausschusses für die Rechte des Kindes und des Ausschusses für die Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Die Allgemeine Bemerkung beschäftigt
Bei dieser Allgemeinen Bemerkung handelt es sich um eine gemeinsame Veröffentlichung des Ausschusses für die Rechte des Kindes und des Ausschusses für die Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen. Die Allgemeine Bemerkung beschäftigt
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 24 ersetzt die Allgemeine Bemerkung Nr. 10. Der Ausschuss beschäftigt sich hierin mit den Rechten von Kindern, die mit der Justiz in Berührung kommen. In diesem hochsensiblen Bereich müssen
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 “Die Rechte der Kinder im Bezug auf das digitale Umfeld” wendet die Konvention auf Produkte, Dienstleistungen, Regulierung und auf das Verhalten von Akteur*innen im Zusammenhang mit dem digitalen Umfeld
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 26 “Über die Rechte der Kinder und die Umwelt, mit Schwerpunkt auf dem Klimawandel” beleuchtet Fragen des Umweltschutzes und des Klimawandels aus der Perspektive der Kinderrechtskonvention. Der Ausschuss für